Den Status des Gebäudes abklären
Fragen Sie bei Gemeinde oder Denkmalpflege nach, welche Vorgaben für Ihr Gebäude und die betroffene Decke gelten. Ein Inventareintrag und eine Schutzverfügung sind nicht gleichzusetzen. Auch das ISOS als Ortsbildinventar sagt allein nicht, ob eine einzelne Decke geschützt ist.
Lassen Sie sich nennen, welche Unterlagen für Ihr Vorhaben benötigt werden und wer zuständig ist. Geben Sie diese Auskunft dem Fachbetrieb weiter, bevor er das Vorgehen plant.
Nicht jede Restaurierung führt zur ersten Farbfassung zurück. Im Regierungsgebäude Aarau wurde 2014 eine nachweisbare Fassung um 1900 gewählt, nachdem ältere Eingriffe frühere Schichten beseitigt hatten. Fragen Sie die Fachleute deshalb, welcher Zustand erhalten oder wiederhergestellt werden soll und welche Befunde diesen Entscheid tragen.
Dokumentierter Fall: Denkmalpflege Aargau, Regierungsgebäude Aarau (2014)
Das Vorhaben konkret beschreiben
Senden Sie Bestandsfotos, vorhandene Pläne und eine kurze Beschreibung: Soll gereinigt, gesichert, ergänzt oder neu gestaltet werden? Benennen Sie auch, welche Schäden die Arbeit auslösen.
Eine Musterfläche kann Material, Reinigung und Farbfassung vor der Gesamtarbeit klären. Fragen Sie, ob eine solche Probe vorgesehen ist und wer sie beurteilt. Halten Sie die Rückmeldung schriftlich fest.
Die Aufgaben der Beteiligten festhalten
Der Stuck-Fachbetrieb bearbeitet den Stuck. Für Fragen zu Tragwerk, Materialanalysen oder historischen Farbfassungen können weitere Fachpersonen nötig sein. Behördliche Vorgaben werden mit der zuständigen Stelle geklärt.
Bestimmen Sie eine Kontaktperson, die Unterlagen und Rückmeldungen sammelt. So arbeiten alle Beteiligten mit demselben freigegebenen Vorgehen.
Untersuchung und Freigaben im Terminplan berücksichtigen
Klären Sie die Reihenfolge von Befund, allfälliger Musterfläche und Ausführung mit der Fachstelle. Fragen Sie nach dem erwarteten Vorlauf, statt eine allgemeine Bearbeitungsdauer anzunehmen.
Wenn gleichzeitig umgebaut wird, darf der Rückbau die noch zu untersuchende Decke nicht verändern. Stimmen Sie die betroffenen Arbeiten ab, bevor Termine verbindlich vergeben werden.