Auch spätere Reparaturschichten prüfen
Nicht nur der sichtbare Stuck ist für die Abklärung wichtig. Ältere Putze, Spachtelmassen und Kleber können Asbest enthalten. Eine Schadstofffachperson legt fest, welche Materialien vom geplanten Eingriff betroffen sind und untersucht werden müssen.
Beschreiben Sie deshalb, wo gebohrt, geschliffen oder zurückgebaut werden soll. Vorhandene Laborberichte und Angaben zu früheren Renovationen helfen bei der Planung. Entnehmen Sie bei Verdacht keine Probe selbst.
Nach dem Befund die Zuständigkeit festlegen
Eine Laboranalyse und eine allfällige Asbestsanierung sind getrennte Leistungen. Welche Schutzmassnahmen und Qualifikationen erforderlich sind, hängt vom Material und vom Eingriff ab. Arbeiten, bei denen erhebliche Mengen gefährlicher Asbestfasern freigesetzt werden können, benötigen ein Suva-anerkanntes Asbestsanierungsunternehmen.
Der Stuck-Fachbetrieb stimmt seinen Beginn mit den für die Abklärung und Sanierung zuständigen Fachpersonen ab. Planen Sie diese Schritte vor dem Rückbau ein. Ein unauffälliges Foto ist kein Nachweis für Asbestfreiheit.